IMMOBILIENSERVICE AUS HILDEN

Haushaltsauflösung

Haushalte nach Umzug, Erbschaft oder einem Todesfall geordnet auflösen.

Persönlicher AnsprechpartnerHilden & UmgebungIndividuelle Prüfung

Ein Haushalt besteht aus mehr als Möbeln. Erinnerungsstücke, Dokumente und noch benötigte Gegenstände müssen vor einer Räumung gesichert werden. Wir unterstützen Sie dabei, die Auflösung eines Hauses oder einer Wohnung in überschaubare Schritte zu gliedern.

Erst entscheiden, dann räumen

Ob Wohnungsauflösung nach einem Umzug oder Nachlassauflösung: Zuerst legen Sie fest, welche Dinge übernommen werden und wer verbindlich entscheiden darf. Bei mehreren Erben sollte ein abgestimmter Ansprechpartner benannt werden. Anschließend planen wir Räumung, Abtransport und den vereinbarten Übergabezustand. Persönliche Unterlagen behandeln wir nach Ihrer Weisung; eine Aktenvernichtung ist gesondert zu vereinbaren.

Das klären wir vorab

  • Auftrag und Zugangsberechtigung eindeutig klären
  • Erbstücke, Wertsachen und wichtige Unterlagen vorab sichern
  • Wohnung, Keller, Dachboden und Garage vollständig erfassen
  • Übergabetermin und gewünschte Endreinigung absprechen

Wie entsteht Ihr Angebot?

Ein Angebot hängt vom gesamten Inventar, der Wohnsituation und den Transportwegen ab. Teilen Sie auch mit, ob die Immobilie weiterhin bewohnt ist und welche Frist für die Rückgabe gilt. Ein fester Preis lässt sich erst nach ausreichender Kenntnis des Umfangs vereinbaren.

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. Sie nennen Ort, Objekt und Ihren Bedarf.
  2. Wir klären Rückfragen und bei Bedarf einen Besichtigungstermin.
  3. Sie erhalten eine Rückmeldung und bei passendem Vorhaben ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen

Können Angehörige von außerhalb alles abstimmen?

Vieles lässt sich telefonisch vorbereiten. Zugang, Vollmacht und verbindliche Entscheidungen zum Inventar müssen trotzdem vor Arbeitsbeginn geklärt sein.

Ist die Auflösung nach einem Todesfall möglich?

Sie können die Räumung anfragen, sobald die Beauftragung und der Zugang rechtlich geklärt sind. Die Entscheidung über den Nachlass bleibt bei den Berechtigten.

Kann ich eine geerbte Immobilie auch direkt anbieten?

Ja. Eine Ankaufsprüfung ist unabhängig von einem Räumungsauftrag möglich. Sie müssen nicht zuerst entrümpeln oder renovieren.

Was können wir für Sie tun?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir klären die nächsten Schritte persönlich. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Bitte senden Sie keine Ausweiskopien, Gesundheitsdaten oder vertraulichen Unterlagen über das Formular. Fotos und Objektunterlagen stimmen wir bei Bedarf separat ab.

Alternativ: 0160 4482853 · mail@lemme-soehne.de